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FORTSETZUNG DES NAPSTER-PROZESSES

Fr., 16.07.2004

Die Musikindustrie kann ihren Prozess gegen 'Bertelsmann' und 'Hummer Winblad Venture Partner' in Bezug auf die Musiktauschbörse Napster fortsetzen, so der Beschluss eines US-Bundesgerichts. Die beiden Konzerne waren Geldgeber der alten 'Napster'-Version, hatten während der Blütezeit der Tauschbörse erhebliche Kontrolle darüber und hätten den Service jederzeit stoppen können, so das Urteil. Die Unterhaltungskonzerne 'UMG Recordings' und 'Capital Recordings' beschuldigen die Unternehmen der Urheberrechtsverletzung. Gestern entschied das Gericht, dass diese Vorwürfe ausreichten um ein Gerichtsverfahren durchszuführen. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf mehrere Dutzend Millionen Dollar.

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