27.09.SICK TIMES,SITUATIONS,MAX POWER @g16/leipzig
Verfasst: 23.09.2008, 00:11
sa. 27.09. @ gieszerstr.16/ le
Benefiz Konzert & Party für Revisionsverfahren nach tödlichem Naziangriff in Erfurt:
bands:
THE SITUATIONS
SICK TIMES
MAX POWER
dj's:
howlin' mad murdock
attila magyar aka dj restless
(80's, 90's, wave, punk, ndw, trash - trash - trash)
dem benefiz-zweck dienen ebenfalls eine extra cocktailbar und ein veganer burgerstand
darum gehts im detail:
(K)eine Frage der Herkunft: Gerechtigkeit für Opfer rechter Gewalt
Spendenaufruf für Revisionsverfahren nach tödlichem Neonaziangriff in Erfurt
Als „minderschweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge“ bewertete das Landgericht Erfurt im Juni 2008 einen tödlichen Angriff durch Rechte auf Punks in Erfurt im Januar 2003. Dabei starb der 48-jährige Hartmut Balzke, Vater eines Punks und selbst am Rand der Gesellschaft lebend. Der damals 25-jährige Punk Sebastian Q. überlebte schwer verletzt. Der Angreifer aus der rechtsextremen Szene in Erfurt hatte zunächst Hartmut Balzke gezielt mit der Faust geschlagen, so dass der daraufhin mit dem Hinterkopf auf der Straße aufschlug und eine tödliche Hirnschwellung erlitt. Anschließend schlug der Angreifer auch Sebastian Q. zu Boden und trat dann mehrfach gegen seinen Kopf und Körper, als Sebastian Q. schon bewusstlos war. Sebastian Q. erlitt durch die Tritte u.a. einen Gesichtstrümmerbruch. Seit dem Angriff muss er mit einer Platinplatte im Kopf leben.
Nur eine einfache Körperverletzung
Am 19. Juni 2008 verurteilte die 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt den mittlerweile 28-jährigen Haupttäter Dirk Q. zu zwei Jahren Haft auf zwei Jahre Bewährung und zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Den Tod von Hartmut Balzke hielt die Kammer für einen „minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge“. Die Schläge und Tritte gegen den wehrlos am Boden liegenden überlebenden Nebenkläger Sebastian Q. ahndete die Kammer lediglich als einfache Körperverletzung. Sebastian Q. hat sich nun mit seinem Nebenklagevertreter entschieden, Revision gegen das Urteil einzulegen. Für ihn ist es unverständlich, dass das Landgericht Erfurt trotz mehrerer Zeugenaussagen die gezielte Tritte gegen seinen Kopf beschrieben, den Angriff auf ihn lediglich als einfache Körperverletzung wertet.
Ein Toter als heilsamer Schock
Als einen „heilsamen Schock“ für den Angeklagten bezeichnete das Landgericht Erfurt in seiner Urteilsbegründung den Tod von Hartmut Balzke – weil der Angeklagte nach dem Tod des 48-jährigen strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist. Worte des Bedauerns über den Tod das Familienvaters und die bleibenden Verletzungsfolgen für den überlebenden Punk Sebastian Q. fand die Kammer nicht. Und so fügt sich das Urteil und das Verhalten des Gerichts nahtlos ein in eine Kette von behördlicher Fehlern, die unmittelbar nach dem Angriff der Rechten auf Hartmut Balzke und Sebastian Q. begannen. Dieses Urteil und die fünf Jahre währende Verschleppung der Strafverfolgung haben Sebastian Q. und die Angehörigen von Hartmut Balzke als extreme Belastung und Ausdruck einer tiefen Missachtung gegenüber Punks und sozial Randständige empfunden. Mit dem Antrag auf Revision kämpft Sebastian Q. nun um die Anerkennung der Angriffsfolgen, um Respekt und Gerechtigkeit.
Spenden für das Revisionsverfahren
Ob es zu einem Revisionsverfahren kommen wird, entscheidet der Bundesgerichtshof. Im Fall einer ablehnenden Entscheidung belaufen sich die Verfahrenskosten auf rund 1.000 Euro; für den Fall eines neuen Prozesses können die Kosten, die auf die Nebenklage zukommen, eventuell erheblich höher sein. Die Mobile Opferberatung unterstützt Sebastian Q. in seinem Kampf um Gerechtigkeit. Wir bitten daher um Spenden für das Revisionsverfahren an den Opferfonds von Miteinander e.V. Für den Fall, dass mehr Spendengelder eingehen als benötigt, werden die Spenden weiteren Opfern rechter und rassistischer Gewalt zur Verfügung gestellt. Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch stellt Miteinander e.V. gerne eine Spendenbescheinigung aus. Darüber hinaus informiert die Mobile Opferberatung alle SpenderInnen über den Fortgang des Verfahrens.
Kontoinhaber: Miteinander e.V.
Stichwort: Opferfonds/ Erfurt
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 810 205 00
Kto.-Nr. 53 53 53
Benefiz Konzert & Party für Revisionsverfahren nach tödlichem Naziangriff in Erfurt:
bands:
THE SITUATIONS
SICK TIMES
MAX POWER
dj's:
howlin' mad murdock
attila magyar aka dj restless
(80's, 90's, wave, punk, ndw, trash - trash - trash)
dem benefiz-zweck dienen ebenfalls eine extra cocktailbar und ein veganer burgerstand
darum gehts im detail:
(K)eine Frage der Herkunft: Gerechtigkeit für Opfer rechter Gewalt
Spendenaufruf für Revisionsverfahren nach tödlichem Neonaziangriff in Erfurt
Als „minderschweren Fall von Körperverletzung mit Todesfolge“ bewertete das Landgericht Erfurt im Juni 2008 einen tödlichen Angriff durch Rechte auf Punks in Erfurt im Januar 2003. Dabei starb der 48-jährige Hartmut Balzke, Vater eines Punks und selbst am Rand der Gesellschaft lebend. Der damals 25-jährige Punk Sebastian Q. überlebte schwer verletzt. Der Angreifer aus der rechtsextremen Szene in Erfurt hatte zunächst Hartmut Balzke gezielt mit der Faust geschlagen, so dass der daraufhin mit dem Hinterkopf auf der Straße aufschlug und eine tödliche Hirnschwellung erlitt. Anschließend schlug der Angreifer auch Sebastian Q. zu Boden und trat dann mehrfach gegen seinen Kopf und Körper, als Sebastian Q. schon bewusstlos war. Sebastian Q. erlitt durch die Tritte u.a. einen Gesichtstrümmerbruch. Seit dem Angriff muss er mit einer Platinplatte im Kopf leben.
Nur eine einfache Körperverletzung
Am 19. Juni 2008 verurteilte die 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Erfurt den mittlerweile 28-jährigen Haupttäter Dirk Q. zu zwei Jahren Haft auf zwei Jahre Bewährung und zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Den Tod von Hartmut Balzke hielt die Kammer für einen „minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge“. Die Schläge und Tritte gegen den wehrlos am Boden liegenden überlebenden Nebenkläger Sebastian Q. ahndete die Kammer lediglich als einfache Körperverletzung. Sebastian Q. hat sich nun mit seinem Nebenklagevertreter entschieden, Revision gegen das Urteil einzulegen. Für ihn ist es unverständlich, dass das Landgericht Erfurt trotz mehrerer Zeugenaussagen die gezielte Tritte gegen seinen Kopf beschrieben, den Angriff auf ihn lediglich als einfache Körperverletzung wertet.
Ein Toter als heilsamer Schock
Als einen „heilsamen Schock“ für den Angeklagten bezeichnete das Landgericht Erfurt in seiner Urteilsbegründung den Tod von Hartmut Balzke – weil der Angeklagte nach dem Tod des 48-jährigen strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist. Worte des Bedauerns über den Tod das Familienvaters und die bleibenden Verletzungsfolgen für den überlebenden Punk Sebastian Q. fand die Kammer nicht. Und so fügt sich das Urteil und das Verhalten des Gerichts nahtlos ein in eine Kette von behördlicher Fehlern, die unmittelbar nach dem Angriff der Rechten auf Hartmut Balzke und Sebastian Q. begannen. Dieses Urteil und die fünf Jahre währende Verschleppung der Strafverfolgung haben Sebastian Q. und die Angehörigen von Hartmut Balzke als extreme Belastung und Ausdruck einer tiefen Missachtung gegenüber Punks und sozial Randständige empfunden. Mit dem Antrag auf Revision kämpft Sebastian Q. nun um die Anerkennung der Angriffsfolgen, um Respekt und Gerechtigkeit.
Spenden für das Revisionsverfahren
Ob es zu einem Revisionsverfahren kommen wird, entscheidet der Bundesgerichtshof. Im Fall einer ablehnenden Entscheidung belaufen sich die Verfahrenskosten auf rund 1.000 Euro; für den Fall eines neuen Prozesses können die Kosten, die auf die Nebenklage zukommen, eventuell erheblich höher sein. Die Mobile Opferberatung unterstützt Sebastian Q. in seinem Kampf um Gerechtigkeit. Wir bitten daher um Spenden für das Revisionsverfahren an den Opferfonds von Miteinander e.V. Für den Fall, dass mehr Spendengelder eingehen als benötigt, werden die Spenden weiteren Opfern rechter und rassistischer Gewalt zur Verfügung gestellt. Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch stellt Miteinander e.V. gerne eine Spendenbescheinigung aus. Darüber hinaus informiert die Mobile Opferberatung alle SpenderInnen über den Fortgang des Verfahrens.
Kontoinhaber: Miteinander e.V.
Stichwort: Opferfonds/ Erfurt
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 810 205 00
Kto.-Nr. 53 53 53