Nach neuer Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften sind auch Darstellungen durchgestrichener Hakenkreuze verboten. Das Mannheimer Amtsgericht hat einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, da dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student allerdings freigesprochen. Das Lager des Winnender Punk-Versandhandels „Nix-Gut“ wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, beschlagnahmt.
Inzwischen liegt ein Urteil des Landgerichts Tübingen vor, nach dem Darstellungen von z.B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken. Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht.
Auf Antifa Demos wurden in letzter Zeit auch schon Leute mit "Good Night White Pride"-Shirts in Gewahrsam genommen (zuletzt beim "Beats Against Fascism" in Lichtenberg)...Weiß leider nicht, was den Ordnungshütern an dem Motiv nicht gefällt. Wahrscheinlich die dargestellte "Gewalt" gegen Anders(")denkende(")
Hakenkreuze auch für Antifa tabu
Der Geschäftsführer des Punk-Versandes "Nix Gut" steht in Stuttgart vor Gericht. Für den Staatsanwalt ist das Zeigen von Nazisymbolen generell tabu - auch wenn es dem Kampf gegen Rechtextremisten dient. Ein Urteil wird morgen erwartet
AUS STUTTGART HEIDE PLATEN
So oft wie gestern hat der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer des Stuttgarter Landgerichts noch nie gesagt: "Hau weg den Scheiß!" Und: "Fick Heil!" Und: "Nazis, verpisst euch!"
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Der Prozess gegen den wegen Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen angeklagten Geschäftsführer des Punk-Versandes "Nix Gut" aus dem schwäbischen Winnenden, Jürgen Kamm, begann gestern mit einer Inaugenscheinnahme. Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler hatte drei paketgroße Kartons mit Waren mitgebracht, insgesamt 82 exemplarische Positionen, T-Shirts, Fahnen, Buttons, Aufkleber. Auf allen waren Hakenkreuze zu sehen.
Richter Küllmer schüttelte sie aus, schwenkte Hemden und kurze Hosen zur Herstellung der Öffentlichkeit in Richtung Zuhörerraum, hielt sich manchen Mini-Button dicht vor die Augen, entzifferte die Schrift und stellte fest, dass die Hakenkreuze, mit der Faust "zerschlagen", dem Fuß "zertreten", dem Hammer "zertrümmert" werden.
Staatsanwalt Häußler hatte diese Bildaussagen einheitlich als "verdeckt" charakterisiert. Der Angeklagte habe "gewerbsmäßig", "massenhaft" und gewinnorientiert gegen den Paragrafen 86a des StGB verstoßen, der das Zeigen von Hakenkreuzen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässt.
Die Gegenstände waren im August 2005 bei einer Durchsuchung beschlagnahmt worden. Das, so der Angeklagte, habe gravierende Folgen für den Betrieb gehabt, in dem auch Schwerbehinderte beschäftigt werden. Mit privatem Geld habe man sich retten können, aber auch unter der Unsicherheit gelitten, was die Produktpalette betraf.
Er selbst komme aus der Punkszene, habe in einer Band gespielt und verdiene wenig an den Anti-Nazi-Kampfmitteln, die nur 10 bis 15 Prozent des Umsatzes ausmachten. Er handele aus politischer Überzeugung.
Kamm zählte eine Reihe von anderen Fällen auf, bei denen ebenfalls Anti-Nazi-Hakenkreuze zu sehen waren - in Fußballstadien als Verbotshinweis, im TV-Werbespot "Wir sind Deutschland", als Aufnäher einer Sondereinheit der Polizei Mecklenburg-Vorpommern. Dort hatte das Landesamt für Verfassungschutz außerdem eine Broschüre mit explit nicht verboteten Emblemen herausgegeben.
Staatsanwaltschaft Häußler hatte im Vorfeld der Verhandlung öffentlich immer wieder darauf beharrt, dass das Zeigen von Nazisymbolen, egal zu welchen Zweck, strafbar bleiben müsse. In seinem Plädoyer forderte er eine generelle "Tabuisierung". Nur so könne der Intention des Gesetzes Rechnung getragen werden. Die Bedeutung des Symbols als Gegenwehr sei von nicht vorgebildeten, "unbedarften" Dritten nicht "eindeutig" auf den ersten Blick zu erkennen.
Besonders das Hakenkreuz im Papierkorb sei interpretierbar: "Wird es hineingeworfen oder herausgezogen?" Diese Ambivalenz hätten sich Neonazis schon zunutze gemacht und ihrerseits mit dem Schriftzug: "Ihr macht uns heiter, der Kampf geht weiter!" versehen. Er hielt Kamm zugute, dass dieser die Nazis wirklich bekämpfen wolle. Außerdem habe das Verfahren "erhebliche Auswirkungen" auf sein Geschäft gehabt. Er forderte eine Ahndung "am unteren Rahmen des Strafmaßes", eine Geldstrafe von 6.000 Euro.
Verteidiger Thomas Fischer beantragte, seinen Mandanten nicht zu verurteilen. Auf eine Forderung nach Freispruch verzichtete er, weil er in einem einzigen Fall bei einer Single der Gruppe "Schleimkeim" einen Verstoß gegen den Paragrafen 86a gegeben sah. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.
taz vom 28.9.2006, S. 7, 121 Z. (TAZ-Bericht), HEIDE PLATEN
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Das Keltenkreuz war auch das Zeichen der rechtsextremen und verbotenen Bewegung VSBD und ist noch heute als Symbol in der rechtsextremen Szene – in stark stilisierter Form – weit verbreitet. In diesem Zusammenhang handelt es sich um ein nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbares Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, ohne erkennbaren Bezug zur VSBD/PdA ist es hingegen nicht strafbar. Meist ist der untere Balken in seiner Länge identisch mit den anderen, so dass es nicht mehr als christlich erkennbar ist.
hab ich jetzt auch nur in der zeitung gelesen das dieser punkmailorder typ von nix gut ganz schön was am dampfen habn muss wegen den ganzen shirts und buttons etc.
Man hört ja viel, dass Leute mit diesen anti-hakenkreuz-logos oder mit GNWP-logos festgenommen wurden...
das eine gericht lässt klagen deswegen fallen, das andere will das zeug verbieten...
und ne ministerin will das gesetz ändern,falls es zu nem verbot kommt...
was is nun erlaubt,was nich? ich blick nich mehr durch...
[:VeganPete:] hat geschrieben:Auf Antifa Demos wurden in letzter Zeit auch schon Leute mit "Good Night White Pride"-Shirts in Gewahrsam genommen (zuletzt beim "Beats Against Fascism" in Lichtenberg)...Weiß leider nicht, was den Ordnungshütern an dem Motiv nicht gefällt. Wahrscheinlich die dargestellte "Gewalt" gegen Anders(")denkende(")
mittlerweile ist man hier schon so weit dass leute mit patches, gewalt darstellen wollen..laut den gesetzeshütern.
an einem der letzten wochenenden, als ca. 1000 neo-faschisten in berlin-tegel antanzten um für den dort einsitzenden landser-sänger zu demonstrieren (und auch noch irgendne fascho-band dort live spielen durfte), gab es zahlreiche festnahmen wegen gewaltdarstellungen auf irgendwelchen aufnähern, buttons etc. womit sich die polizisten brüsteten..
hatten jedesmal ein breites grinsen im gesicht wenn es zu 'ner festnahme kam und so 'nen spruch wie:"haha, schon meine dritte festnahme heute" konnte sich kaum einer verkneifen.
n.o.t.a._king hat geschrieben:ich glaub die blicken dort oben selber alle ne mehr durch. ich zieh so oder so an das was mir gefällt und wenn denen das ne passt. pesch gehabt.
dann kanns dir aber mal ganz schnell passiern dass du nackt da stehst wenn du irgengwas anhast auf dem gewalt verherrlicht wird..die beschlagnahmen doch alles..beweise!
Also das mit dem GNWP Logo kann ich ja noch verstehen. So etwas gewalttätiges! .....wenn ein Kind das sieht dann läuft es sicher auch in absehbarer Zeit in der Schule Amok. Das ist ja noch schlimmer als diese "Killerspiele"!