Karlsruhe (dpa) - Der Verkauf von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach einen Versandhändler frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte.
Wenn die Symbole "in offenkundiger und eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht kriminalisiert werden.
Damit korrigierten die Karlsruher Richter ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Es hatte den 32 Jahre alten Angeklagten aus dem baden-württembergischen Winnenden wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Laut BGH besteht kein Zweifel, dass die verkauften Artikel eindeutig gegen die Nazi-Ideologie gerichtet sind.
Der Angeklagte Jürgen Kamm hatte über seinen Online-Shop "Nix Gut" Anstecker, Kleidungsstücke und andere Artikel mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen verkauft. Zwar hatte auch das Landgericht keinen Zweifel, dass er damit eine Ablehnung der Nazi- Ideologie zum Ausdruck brachte. Es sprach ihn gleichwohl schuldig, weil solche Symbole - ob durchgestrichen oder nicht - generell aus dem öffentlichen Raum verbannt werden sollten, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche Freispruch beantragt.
Gerade von Dir hätt ich da was anderes erwartet.
Ich bin zwar keiner der zig Buttons/Sticker etc. davon hat/anhatt, dennoch finde ich es gut das man offen seine Meinung gegen den Faschissmus und das Nazitum zeigen darf ohne plötzlich mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu werden.
niffi hat geschrieben:Gerade von Dir hätt ich da was anderes erwartet.
Ich bin zwar keiner der zig Buttons/Sticker etc. davon hat/anhatt, dennoch finde ich es gut das man offen seine Meinung gegen den Faschissmus und das Nazitum zeigen darf ohne plötzlich mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu werden.
Wenn 99% der Konsumenten solchen albernen Schwachsinns damit nur Lippenbekenntnisse ablegen, ist mir das doch scheiß egal.
niffi hat geschrieben:Gerade von Dir hätt ich da was anderes erwartet.
Ich bin zwar keiner der zig Buttons/Sticker etc. davon hat/anhatt, dennoch finde ich es gut das man offen seine Meinung gegen den Faschissmus und das Nazitum zeigen darf ohne plötzlich mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu werden.
Wenn 99% der Konsumenten solchen albernen Schwachsinns damit nur Lippenbekenntnisse ablegen, ist mir das doch scheiß egal.
damit würdest du ja behaupten die ganzen menschen mit ihren lustigen buttons oder whatever zu kennen und deren vielfältige agitationsweise.
Karlsruhe (dpa) - Der Verkauf von Emblemen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen ist nicht strafbar.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach einen Versandhändler frei, der Kleidungsstücke, Anstecker und andere Artikel mit Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte.
Wenn die Symbole "in offenkundiger und eindeutiger Weise" die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht kriminalisiert werden.
Damit korrigierten die Karlsruher Richter ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Es hatte den 32 Jahre alten Angeklagten aus dem baden-württembergischen Winnenden wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Laut BGH besteht kein Zweifel, dass die verkauften Artikel eindeutig gegen die Nazi-Ideologie gerichtet sind.
Der Angeklagte Jürgen Kamm hatte über seinen Online-Shop "Nix Gut" Anstecker, Kleidungsstücke und andere Artikel mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen verkauft. Zwar hatte auch das Landgericht keinen Zweifel, dass er damit eine Ablehnung der Nazi- Ideologie zum Ausdruck brachte. Es sprach ihn gleichwohl schuldig, weil solche Symbole - ob durchgestrichen oder nicht - generell aus dem öffentlichen Raum verbannt werden sollten, um einen Gewöhnungseffekt zu vermeiden. Die Bundesanwaltschaft hatte vergangene Woche Freispruch beantragt.