GEMA - MEHR RECHTE FÜR KÜNSTLER
Mitglieder der GEMA dürfen zukünftig ihre eigenen Kompositionen auf ihren Webseiten gebührenfrei als Streams zur Verfügung stellen. Mit den Streams dürfen allerdings keinerlei Einnahmen erzielt werden. Das heißt, die Streams müssen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, auf der entsprechenden Seite darf keine Werbung oder Sponsoring platziert werden und es dürfen keine Verlinkungen zu Verkaufsseiten enthalten sein. Dieser Beschluss, der bei der GEMA-Jahreshauptversammlung zustande gekommen ist, gilt allerdings erstmal nur bis zum 31. Dezember 2007.
Als kleine Anmerkung, warum diese Änderung hier Erwähnung findet: Vorher war es GEMA-Mitgliedern zwar erlaubt, ihre eigenen Songs als Streams auf ihren eigenen Seiten zur Verfügung zu stellen - allerdings mussten die Künstler dann selbst GEMA-Gebühren für die Streams bezahlen.